Kosten

Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für meine Leistungen leider nicht. Bei privaten Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen können Sie, je nach Vertrag, einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen. Sprechen Sie hierüber am besten mit Ihrer Versicherung.

(telefonisches) Vorgespräch (20 Minuten)kostenlos
Psychotherapie (60 Minuten)100 Euro
Psychotherapie (90 Minuten)150 Euro

Vorteile für Selbstzahler

  • Schnellerer Therapiebeginn
    In der Regel sind Psychotherapieplätze für Selbstzahler schneller verfügbar. Für krankenkassenfinanzierte Psychotherapieplätze sind mehrere Monate Wartezeit unter den derzeitigen Bedingungen nicht ungewöhnlich. Generell ist ein frühzeitiger Therapiebeginn ein Faktor, der die Prognose verbessert, vor allem dann, wenn die Symptomatik noch nicht chronifiziert ist.
  • Therapiefreiheit
    Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur die sogenannten Richtlinienverfahren. Das sind die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Selbstzahler können hingegen aus einem breiteren Angebot an Psychotherapiemethoden auswählen.
  • Höhere Flexibilität
    Für Selbstzahler gibt es keine Vorgaben, was die Anzahl der Sitzungen pro Woche oder die Länge der Sitzungen angeht.
  • Keine offizielle Diagnose in der Krankenakte
    Niemand erfährt von Ihren Diagnosen und Behandlungen. Heilpraktiker für Psychotherapie sind nicht in das System der gesetzlichen Krankenversicherungen eingebunden. Es findet kein Informationsaustausch statt. Dies ist für diejenigen interessant, die Befürchtungen hinsichtlich des Abschlusses gewisser Versicherungen oder einer möglichen Verbeamtung haben.

Hinweis: Unter gewissen Voraussetzungen können die Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) sieht als Nachweis der „Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall“ ein „amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“ vor. Dieses Gutachten muss vor Beginn der Therapie eingeholt werden. Ein einfaches Attest des Hausarztes oder eine Bescheinigung des Heilpraktikers (für Psychotherapie) selbst genügt dem Finanzamt in der Regel nicht.

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